Mit Schulabkommen regeln die Kantone den Schulbesuch in anderen Kantonen. Darin wird festgelegt, welche Schulen für Lernende aus anderen Kantonen offenstehen und welche Abgeltungen die Kantone hierfür untereinander verrechnen. Das Regionale Schulabkommen RSA 2009 ist ein Rahmenabkommen der Kantone der NW EDK sowie der Kantone Jura und Zürich.
Hinweis für Privatpersonen und Schulen
Für Anfragen zu individuellen Gesuchen um Beitragsübernahme wenden Sie sich bitte an die kantonalen Kontaktpersonen. Die Bewilligung (Gesuch um Kostengutsprache) ist rechtzeitig einzureichen (bis spätestens 30. April). Die Schulgeldfrage muss bis zum Ausbildungsbeginn geklärt sein.
Aktuelle RSA-Listen
Die für das jeweilige Schuljahr geltenden Listen der Kantonsbeiträge und der beitragsberechtigten Schulen finden Sie in den entsprechenden Ordnern auf der linken Seite sowie im Archiv RSA.
**Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Fassung.