LISTEN ZUM RSA 2009, GÜLTIG VOM 1.8.2021 bis am 31.7.2022
* Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Fassung.
** Änderungen betreffend die Deklaration der Angebote, die Höhe der Kantonsbeiträge und die Zahlungsbereitschaft des Wohnsitzkantons bleiben vorbehalten. Auskünfte an die Interessenten über das weitere Vorgehen betreffend Aufnahme erteilt die Vertreterin / der Vertreter Ihres Kantons in der Kommission Regionales Schulabkommen NW EDK.
Hinweis für Privatpersonen und Schulen
Für Anfragen zu individuellen Gesuchen um Beitragsübernahme wenden Sie sich bitte an die kantonale Anlaufstelle Ihres Kantons. Die Bewilligung (Gesuch um Kostengutsprache) ist rechtzeitig einzureichen (bis spätestens 30. April). Die Schulgeldfrage muss bis zum Ausbildungsbeginn geklärt sein.